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BFH: nach Trennung erlosch ursprüngliche Kindergeldberechtigung
05.10.2017
Sobald ein Elternteil wegen einer Trennung mit dem gemeinsamen Kind auszieht, kann nur dieser Kindergeld beanspruchen. Die ursprüngliche Kindergeldberechtigung des anderen Elternteils erlischt automatisch mit dem Auszug des Ex-Partners, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 4. Oktober 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 11/15). Die Kindergeldberechtigung lebt auch nicht auf, wenn Mutter und Kind für einen Versöhnungsversuch wieder zu dem Vater zeitweise zurückziehen.
