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Kindergeldbewilligung auch für Zeiten davor


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Kindergeldbewilligung schließt Anspruch für frühere Zeiten nicht aus

05.09.2017

Bewilligt die Familienkasse Kindergeld erst ab einem späteren Zeitpunkt als beantragt, ist dies nicht automatisch als Ablehnung für die Zeit davor zu verstehen. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Montag, 4. September 2017, bekanntgegebenen Urteil zu einem Pflegekind entschieden (Az.: 7 K 3673/16 Kg). Danach kann eine Klage gegen den Bescheid keinen Erfolg haben. Betroffene können aber gegebenenfalls daran erinnern, dass sie an dem Antrag für den davorliegenden Zeitraum festhalten.

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