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Klagen gegen Hartz IV-Sanktionen oft erfolgreich

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV-Bezieher gewinnen häufig Gerichtsverfahren wegen Sanktionen

16.06.2014

Hartz IV-Beziehern, die einen Termin beim Jobcenter versäumen oder sich angeblich weigern eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzutreten, drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Der Hartz IV-Regelsatz wird dann um zehn, 30 oder gar 100 Prozent gekürzt – abhängig von der Art und der Häufigkeit der Pflichtverletzung. Dagegen können sich Betroffene wehren, indem sie Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen. Denn vielerorts verhängen die Behörden willkürlich Sanktionen oder die Rechtslage erscheint nicht eindeutig genug. Lehnt das Jobcenter diesen ab, bleibt nur noch ein Rechtsstreit. Laut einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei, die der Zeitung „Welt“ vorliegt, entscheiden die Gerichte in den Verfahren häufig zugunsten der Hartz IV-Bezieher. 2013 waren demnach 42 Prozent der Klagen wegen Sanktionen erfolgreich.

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