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Lesedauer 2 MinutenHartz IV Betroffene müssen höchst wahrscheinlich die erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht entrichten. Bundesarbeitsministerium will schnelle Lösung erarbeiten Müssen Hartz IV Betroffene zukünftig die Kosten für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen aufkommen? Das Bundesarbeitsministerium verspricht eine schnelle Lösung. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erheben ab dem ersten Februar 2010 sowie in den kommenden Monaten pauschale Zusatzbeiträge von den Versicherten. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die meisten Krankenkassen diese Zusatzbeiträge erheben. In der Regel werden acht Euro pro Monat von den Versicherten zusätzlich verlangt. Es gibt jedoch auch gesetzliche Krankenkassen, die sogar 12 Euro von der Versicherten verlangen wollen. Der Grund: Leere Kassen bei den Krankenkassen und zukünftig höhere Kosten. Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialhilfe könnten durch die geforderten Zusatzbeiträge …
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