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LSG Mainz verweigert Sozialhilfe für EU-Bürger


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LSG Mainz will keine Sozialhilfe für EU-Bürger gewähren

23.02.2016

(jur). Im Streit um Sozialhilfe für EU-Bürger verweigert das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz dem Bundessozialgericht (BSG) die Gefolgschaft. Auch nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland stehe erwerbsfähigen Unionsbürgern keine Sozialhilfe zu, entschied das LSG in einem am Dienstag, 23. Februar 2016, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: L 3 AS 668/15 B ER). Mit der gegenteiligen BSG-Rechtsprechung werde eine klare gesetzliche Anordnung „in ihr Gegenteil verkehrt“.

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