MALZ begrüßt Hartz IV-Urteil zur Miethöhe in NRW
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Selbsthilfeverein MALZ begrüßt Hartz-IV-Urteil zur Miethöhe in NRW: Sofortige Umsetzung durch Sozialämter gefordert
21.05.2012
Der Erwerbslosenselbsthilfeverein MALZ (Mindener Arbeitslosenzentrum e.V.) begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16. Mai , nach der unzweifelhaft 50 Quadratmeter als angemessene Wohnungsgröße für alleinstehende „Hartz IV“-Bezieher in Nordrhein-Westfalen anzuerkennen sind (AZ: B 4 AS 109/11 R). Diese Wohnungsgröße ist damit auch als Basis für Mehrpersonenhaushalte heranzuziehen; für jede weitere Person im Haushalt gelten weitere 15 Quadratmeter“ als angemessen. Der Sozialberater Dr. Christopher Kraus fordert den Kreis Minden Lübbecke – in Gestalt des Amtes proArbeit – auf, die Richtlinien für die „Kosten der Unterkunft“ für die Gemeinden im Kreisgebiet unverzüglich der geltenden Rechtslage anzupassen.
