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Martin Schulz – Korrigiert er Hartz IV?


Lesedauer 4 Minuten

Wird Martin Schulz Hartz IV im Sinne der Betroffenen reformieren? Wir bleiben kritisch!

22.02.2017

Der Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, sagt, er wolle den Bezug von Arbeitslosen I verlängern. Wie lange das sein soll, sagt er nicht. Jetzt bekommen jüngere Arbeitslose höchstens ein Jahr ALG I und rutschen dann auf Hartz IV, ältere Erwerblose erhalten ALG I ein zweites Jahr.

Schulz sagte der „Bild“ „wenn jemand mit 50 Jahren nach 15 Monaten Arbeitslosengeld I Hartz IV erhalte, dann geht das an die Existenz. Zur Agenda 2010, die er wir Schröders neoliberale Politik insgesamt verteidigt, sagt er: „Fehler zu machen ist nicht ehrenrührig. Wichtig ist: Wenn Fehler erkannt werden, müssen sie korrigiert werden.“

Außerdem hat Schulz vor, die befristete Arbeitsverhältnisse zu verringern, so die „Bild“. Den Kündigungsschutz wolle er ausbauen. Auf konkrete Nachfragen verweist Schulz auf Arbeitsministerin Andrea Nahles, die dazu ein Programm ausarbeiten lasse. Dies solle unter anderem fordern, befristete Arbeitsverträge nur bei einem sachlichen Grund zuzulassen.

Um welche Fehler geht es?
Vor der Agenda 2010 bekamen Erwerbslose zuerst Arbeitslosengeld, später eine Arbeitslosenhilfe. Der große Unterschied zu Hartz-IV war, dass sich die Arbeitslosenhilfe am letzten Einkommen der Betroffenen orientierte. Davon bekamen Alleinstehende 53 % und Verheiratete 57 %.

Wer Arbeitslosenhilfe bekam, durfte ohne Sanktionen nicht versicherungspflichtigen Arbeiten nachgehen, die von der Hilfe nicht abgezogen wurden. Er war keinen Sanktionen ausgesetzt, weil er Jobs, die das Arbeitsamt anbot nicht annahm.

Gerade alte Erwerbslose, die kaum Chancen hatten, wieder in ein reguläres Verhältnis einzusteigen, konnten sich so problemlos so viel dazu verdienen, dass sie weder frieren noch hungern mussten. Sie konnten nicht im gleichen Ausmaß konsumieren wie bei einer Vollbeschäftigung, sich aber kleinere Genüsse leisten.

Junge Erwerbslose waren nicht wie bei Hartz-IV in einer Dauerschleife gefangen, sondern konnten ohne Schikanen der Jobcenter sich mit einer vorüber gehenden Abhängigkeit von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe orientieren und sich eine Lebens- wie Berufsperspektive aufbauen.

Hartz-IV
Hartz-IV legte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammen und setzte, unter dem Motto „Fördern und Fordern“ Erwerbslose massivem Druck aus. Erwerbslose durften nur noch ein „Schonvermögen“ behalten, mussten in kleinere und billige Wohnungen ziehen und konnten bestraft werden, wenn sie „zumutbare Jobs“ nicht annahmen.

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