Massive Verschärfungen bei Hartz IV geplant
Lesedauer 2 Minuten
Bund-Länder-Arbeitsgruppe plan deutliche Änderungen und Verschärfungen zum SGB II
22.10.2013
In der Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II“ zu erarbeiten. In einer ersten Veröffentlichung sind die massiven Änderungen und Verschärfungen aufgeführt, die die Arbeitsgruppe plant. fasst einige der Änderungen zusammen, die die gravierendsten Verschärfungen zur Folge haben. Allerdings sind das (leider) bei weitem nicht alle Punkte. Wichtig war es uns, schon einmal einige herauszustellen, damit deutlich wird, was auf Beziehern des Arbeitslosengeldes II zukommt.
Unsinnige Verschärfungen
Selbständigen in Hartz IV-Bezug soll zukünftig eine zweijährige Frist für die Rentabilität ihrer Tätigkeit gesetzt werden (siehe Punkt 21, Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe).
