Lesedauer < 1 MinuteALG-Bewilligung darf nicht wegen Meldeversäumnis aufgehoben werden Die Bundesagentur für Arbeit (BA) darf nicht die Bewilligung des Arbeitslosengeldes (ALG) aufheben, wenn Erwerbslose mehrere Meldetermine versäumen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 14. Mai 2014 (Aktenzeichen: B 11 AL 8/13 R). Über den Fall berichtet Rechtsanwalt Helge Hildebrandt von der Sozialberatung Kiel auf seiner Internetseite. Meldeversäumnisse bedeuten nicht, dass Erwerbslose sich den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur entziehenIm vorliegenden Fall hatte ein ehemaliger Vertriebsleiter drei aufeinander folgende Meldetermin bei der Arbeitsagentur ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen. Daraufhin hob die BA seine ALG-Bewilligung auf. Durch sein Fernbleiben entziehe sich der Mann den Vermittlungsbemühungen der Behörde, so die Begründung der BA. Somit entfalle sein Anspruch auf ALG. Der Mann …
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