Lesedauer < 1 MinuteMieter-Schonfrist bei EigenbedarfskündigungBerlin (jur). Ist in Berlin eine Mietwohnung in Wohnungseigentum umgewandelt worden, kann der Vermieter erst nach zehn Jahren ab Wohnungskauf Eigenbedarf geltend machen und die Mieter vor die Türe setzen. Diese seit Oktober 2013 in Berlin bestehende Kündigungsschutzklauselverordnung gilt auch dann, wenn die Wohnung bereits vor diesem Zeitpunkt verkauft wurde, stellte das Landgericht Berlin in einem am Freitag, 8. April 2016 bekanntgegebenen Hinweisbeschluss klar (Az.: 67 O 30/16). Im konkreten Fall wurde 2009 ein im Berliner Hansaviertel gelegenes Mietwohnhaus in Wohnungseigentum umgewandelt. Der Kläger, Käufer und damit auch Vermieter einer Wohnung, wollte diese selber nutzen und machte daher bei den darin wohnenden Mietern Eigenbedarf geltend. Doch mit der am 21. April 2014 ausgesprochenen Kündigung waren …
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