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Minijob für Kindesunterhalt zumutbar

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Lesedauer 2 Minuten

Minijob für Kindesunterhalt trotz voller Erwerbsminderung zumutbar

05.12.2016

Auch voll erwerbsgeminderten schwerbehinderten Eltern ist grundsätzlich ein Minijob zur Erfüllung ihrer Kindesunterhaltspflichten zuzumuten. Verstößt ein Elternteil gegen seine Erwerbspflicht, kann für den Unterhalt ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden, „welches von ihm realistischerweise zu erzielen ist“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 9. November 2016 (Az.: XII ZB 227/15).

Voll erwerbsgeminderte unterhaltspflichtige Eltern stehen für eine Vermittlung durch die Agentur für Arbeit zwar nicht mehr zur Verfügung. Nach dem Karlsruher Urteil müssen sie aber gegebenenfalls dennoch belegen, dass sie krankheitsbedingt keine zumutbare geringfügige Beschäftigung mehr erlangen können.

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