Lesedauer 2 MinutenElterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages(jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen sie wohl auf den von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Kinderzuschlag verzichten. Denn bei der Berechnung des Kinderzuschlags muss das Elterngeld als Einkommen angerechnet werden, urteilte am Dienstag, 26. Juli 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 KG 2/14 R). Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BAG) an einkommensschwache Familien gezahlt. Er soll das Kindergeld aufstocken. Profitieren können hiervon erwerbstätige Eltern, die trotz ihres Jobs nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegen. Mit der Zahlung des Kinderzuschlags soll das Abrutschen der Familien in den Hartz-IV-Bezug verhindert werden. 📚
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