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Mit Hartz IV gegen Katastrophen gerüstet?


Lesedauer 2 Minuten

Sozialgericht Konstanz: Aufstockern reicht Geld für Notvorrat aus

06.06.2017

Jedenfalls Hartz-IV-Aufstocker können sich mit ihren Hilfeleistungen ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände rüsten. Auch wenn die Bundesregierung jedem Bürger empfohlen hat, für den Katastrophenfall einen Notvorrat an Lebensmitteln anzulegen, muss das Jobcenter die Kosten dafür nicht gesondert erstatten, entschied das Sozialgericht Konstanz in einem am Dienstag, 6. Juni 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: S 11 AS 808/17). Ob dies auch für Hartz-IV-Empfänger ohne Nebenjob gilt, bleibt danach offen.

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