Lesedauer < 1 MinuteKönnen Hobbys auch unangemessen sein, wenn mit diesen Einkünfte erzielt werden, mit denen aber das Hobby voll finanziert wird? Über diese Frage musste das Sozialgericht Halle urteilen. 10.10.2017 Wenn Hartz IV Beziehende ein Hobby ausüben, das zu Einkünften führt, wie wird mit diesen Einkünften verfahren, zumal wenn mit diesen Einkünften das Hobby fast vollständig finanziert wird? Im verhandelten Fall hatte ein Hartz IV Bezieher geklagt, der innerhalb eines halben Jahres als "Heißluftballon-Pilot" 14.615 Euro verdient hatte. Im Normalfall könne man sagen, dass das Geld als Einkommen gewertet wird. Doch der Kläger konnte vorweisen, dass sein Hobby als Ballonfahrer gleichzeitig 13.811,50 Euro in dem Zeitraum kostete. "Somit ist mein Hobby nahezu kostendeckend", argumentierte der Kläger vor Gericht. Das …
Unbegrenzt lesen – kostenlos mit Werbung oder werbefrei
Bei NordTV24 wird niemand ausgeschlossen, nur weil er kein Abo bezahlen möchte.
Unbegrenzt mit Werbung
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine monatliche Zahlung
- Deutlich sichtbare Werbung und regionale Sponsoren
NordTV24 werbefrei
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine normalen Werbeeinblendungen
- Unterstützt die regionale Arbeit von NordTV24
ab 1,99 EUR pro Monat
