Lesedauer < 1 MinuteUrteil: Hartz IV-Bezieher haben nach Trennung vom Partner Anspruch auf Waschmaschine 17.07.2014 Wenn sich Hartz IV-Bezieher von ihrem Partner trennen und einen eigenen Haushalt gründen, muss das Jobcenter die Kosten für eine Waschmaschine übernehmen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: L 11 AS 369/11). 📚
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