🔴 EILMELDUNG:

Namenlose Jobcenter-Sachbearbeiter


Lesedauer < 1 Minute

LSG München: Behörde muss nicht immer Mitarbeiternamen nennen

18.10.2017

Jobcenter müssen Hartz-IV-Beziehern die Namen und E-Mail-Adressen der Sachbearbeiter nicht immer nennen. Wird ein Jobcenter-Mitarbeiter urlaubsbedingt durch einen anderen Sachbearbeiter vertreten, darf derArbeitslosengeld-II-Empfänger auf eine Sammeladresse der Behörde verwiesen werden, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am Mittwoch, 18. Oktober 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 7 AS 531/17 B ER).

📚

Verified by MonsterInsights