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Provisionen beim Elterngeld anrechnen


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LSG Stuttgart: Einschränkung nicht nur durch Verwaltungsvorschriften

29.12.2016

Stuttgart (jur). Regelmäßige Provisionszahlungen erhöhen als Einkommen das Elterngeld. Das gilt auch für die neue Rechtslage seit 2015, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Dienstag, 27. Dezember 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 11 EG 1557/16). Denn eine Einschränkung des Elterngeldanspruchs dürfe nicht allein auf Verwaltungsvorschriften beruhen.

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