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Provisionen erhöhen nicht das Elterngeld

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Lesedauer 2 Minuten

Provisionen erhöhen in der Regel nicht das Elterngeld

15.12.2017

Vom Arbeitgeber gezahlte Provisionen erhöhen in der Regel nicht das Elterngeld. Anderes gilt allerdings für Provisionen, die monatlich als „laufender Arbeitslohn“ ausbezahlt werden, urteilte am Donnerstag, 14. Dezember 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 10 EG 7/17). Das kann etwa für Umsatzprovisionen gelten, auch wenn sie in der Höhe schwanken. Danach wirken sich nicht anrechenbare Provisionen aber auch nicht mindernd als Einkommen aus, wenn sie erst während des Elterngeldbezugs ausbezahlt werden.

Im Streitfall hatte ein Berater für die Unternehmenssoftware SAP auf höheres Elterngeld gehofft. Sein Arbeitgeber zahlte ihm ein Grundgehalt; zudem rechnete er alle drei Monate Provisionen ab, abhängig von den „Beratertagen“ des vorausgehenden Quartals. In der Lohnsteueranmeldung waren die Provisionen als „sonstige Bezüge“ ausgewiesen.

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