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Lesedauer < 1 MinuteErziehungsgeld zählt bei Prozesskostenhilfeantrag nicht mit02.08.2016 (jur). Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf das in Bayern für bis zu sechs Monate gezahlte Erziehungsgeld nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für ein vom Arbeitgeber gezahlter steuerfreier Verpflegungsmehraufwand, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni 2016 (Az.: 7 Ta 75/16). 📚
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