Ralph Boes setzt Hartz IV Sanktionshungern aus
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Jobcenter zieht zwei von drei Sanktionen zurück
28.11.2012
Nach 26 Tagen hat der Aktivist und Hartz IV-Betroffene Ralph Boes das „Sanktionshungern“ eingestellt (wir berichteten hier und hier). Grund für die Aufgabe ist die Rücknahme der Sanktionen durch das Jobcenter. Mit der Schaffung eines Präzidenzfalls wollte Boes bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Verfassungswidrigkeit der Sanktionen feststellen zu lassen.
Um gegen die Sanktionen juristisch vorzugehen, hatte Boes einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde überraschenderweise durch die Behörde bestätigt. Die Sanktion hätte formal nicht aufaddiert werden dürfen, da es sich um gleichrangige Erst-Pflichverletzungen gehandelt hätte. Somit sei die Aufrechnung der Sanktionsbeträge nicht zulässig gewesen, schreibt das Jobcenter in seinem Bescheid.
Gründe für das Hungern außer Kraft gesetzt
„Somit sind die Gründe für das Hungern zunächst außer Kraft gesetzt. Ich werde jetzt also wieder vorsichtig beginnen, zu essen“, schreibt Boes auf seinem Blog. Dennoch soll damit die Aktion nicht beendet sein. „Die Gründe für die nächsten Sanktionen sind durch meine Selbst
