Lesedauer < 1 MinuteLSG Stuttgart billigt Tausch von Lohn gegen Zusatzleistungen 17.05.2016 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam Sozialversicherungsbeiträge sparen, wenn sie einvernehmlich Geldlohn in pauschal oder gar nicht besteuerte Arbeitgeber-Leistungen tauschen, etwa Restaurantgutscheine oder Erholungsbeihilfen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart mit einem am Dienstag, 17. Mai 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: L 11 R 4048/15). Arbeitnehmer erkaufen sich dies allerdings durch geringere Versicherungsleistungen. 📚
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