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Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer < 1 MinuteAnwalt: Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglichSeit Jahresbeginn 2013 müssen alle Haushalte einen pauschalen Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) bezahlen. Dabei ist es egal, wie viele Geräte man nutzt. Auch ist der Beitrag nicht mehr an der grundsätzlichen Nutzung eines Fernseh- oder Radiogerätes gebunden, sondern an einer Wohnung. Sodann muss jeder Mieter einen Pauschalbeitrag von 17,98 Euro je Monat zahlen. Nach Angaben des Kieler Sozialrechtsanwalts Helge Hildebrandt häufen sich in letzter Zeit die Anfragen von Hartz IV Beziehern, die bislang keine Radio- oder Fernsehgeräte besessen haben und nun den Rundfunkbeitrag rückwirkend bis zum ersten Januar 2013 bezahlen sollen. Bei einigen sei der Betrag bereits auf 400 Euro angestiegen. Doch zuständige Behörde mit dem klangvollen Namen „Beitragsservice“ weist die Betroffenen allerdings …

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