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Lesedauer 2 MinutenBundesrichter: Schärfere Sanktionen gegen junge Erwachsene Hartz IV Bezieher sind rechtswidrig (21.07.2010) Nach Ansicht des Bundesrichters Prof. Uwe Berlit verstoßen die schärferen Sanktionregeln gegen junge Hartz IV Bezieher (U25) gegen die Bundesdeutsche Verfassung. In der der ARD Sendung "Report Mainz" hatte der Bundesrichter kommentiert: "Für diese Differenzierung allein nach dem Alter gibt es keinen sachlichen Grund." und "Ich halte die schärfere Sanktionierung der unter 25-Jährigen für verfassungswidrig." Es gebe nur aufgrund des Alters der unter 25 Jährigen keinen "sachlichen Grund". Schon bei einem ersten Regelverstoß kann der ALG II Regelsatz der jungen Erwachsenen auf Null für ganze drei Monate gekürzt werden (§ 31 SGB II). So wird u.a. der Regelsatz gekürzt, wenn ein junger Mensch einen Ein-Euro-Job "ohne …
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