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Lesedauer < 1 MinuteLSG Mainz spricht Arbeitnehmer höhenverstellbaren Schreibtisch zu04.03.2016 Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat den Anspruch auf technische Hilfen am Arbeitsplatz gestärkt, um auch eine erst drohende Erwerbsminderung zu verhindern. Mit einem am Freitag, 4. März 2016, bekanntgegebenen Urteil vom 2. März 2016 sprach es einem Arbeitnehmer einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu (Az.: L 6 R 504/14). Der Kläger ist 1,96 Meter groß und hat degenerative Veränderungen an allen Abschnitten seiner Wirbelsäule. Nach einer betriebsärztlichen Stellungnahme benötigt er einen täglich mehrfach, möglichst elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch. Diesen beantragte der Mann bei der Rentenversicherung. Der Rententräger lehnte dies ab. Eine Erwerbsminderung liege noch nicht vor. Dass eine Erwerbsminderung drohe, sei nicht erwiesen. Jedenfalls reiche ein einfacher höhenverstellbarer Schreibtisch aus. …
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