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Sittenwidriger Lohn für rumänischen Familienvater


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Urteil: 3,88 Euro Stundenlohn für Haushaltshilfe ist sittenwidrig

26.06.2014

Ein Stundenlohn in Höhe von 3,88 Euro für eine Haushaltshilfe ist sittenwidrig. Das urteilte das Frankfurter Sozialgericht (SG). Im konkreten Fall hatte ein Wohnungsbesitzer einen rumänischen Familienvater nach Bedarf für Tätigkeiten im Haushalt beschäftigt und dafür weniger als vier Euro pro Stunde gezahlt. Als der Mann beim Jobcenter einen Antrag auf aufstockende Hartz IV-Leistungen stellte, lehnte das Amt den Antrag mit der Begründung ab, dass er weniger als 200 Euro verdiene und damit kein Arbeitsverhältnis bestehe. Da das SG den Lohn als sittenwidrig beurteilte, legte es stattdessen den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zugrunde, so dass sich ein Anspruch auf Hartz IV für den rumänischen Familienvater ergab.

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