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Skandal: Angeklagter sollte Erbrochenes aufheben


Lesedauer 2 Minuten

Augsburger Landgericht verletzte Menschenwürde eines Angeklagten

16.10.2013

Auf Anordnung des Landgerichts Augsburg sollte ein Angeklagter sein Erbrochens aufbewahren, um es von einem medizinischen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Es sollte nachgeprüft werden, ob der 79-jährige Mann tatsächlich an einer Magen-Darm-Grippe (Gastroenteritis) leidet und somit gerechtfertigterweise nicht vor Gericht erscheinen kann.

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