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Sozialhilfe für EU-Bürger auch bei Obdachlosigkeit


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LSG Stuttgart sieht auch bei Notunterkunft „verfestigten Aufenthalt“

31.05.2016

(jur). Auch bei einer Obdachlosigkeit und einer Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft können EU-Bürger auf einen dauerhaften „verfestigten“ Aufenthalt in Deutschland verweisen und Sozialhilfe beanspruchen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 12. Mai 2016 entschieden (Az.: L 7 SO 1150/16 ER-B).

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