Lesedauer < 1 MinuteBA beschließt Vier-Augen-Prinzip bei Leistungsgewährung 19.01.2015 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt seit dem 18. August 2014 stufenweise ihre Software auf „Allegro“ um. Mit dem neuen System soll angeblich "die Bearbeitung von Hartz IV-Anträgen schneller und unkomplizierter" erfolgen. Im Zuge der Softwareumstellung hat die BA ein sog. "Vier-Augen-Prinzip" zum 1. Januar 2015 bei der Leistungserbringung eingeführt. Jede Änderung bedarf damit eines weiteren Sachbearbeiters. Ein Mehraufwand, der erhebliche Zahlungsverzögerung zur Folge hat, mahnt der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé. Seit Januar setzt die BA zwei Sachbearbeiter für jeden Sachverhalt im Rahmen der Leistungserbringung ein „Im Zuge der Einführung des generellen Vier-Augen-Prinzips in den IT-Fachverfahren für die Leistungserbringung nach dem SGB II (A2LL und ALLEGRO) ab dem 1. Januar …
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