Lesedauer < 1 MinuteStädtische Hartz-IV-Mietobergrenze nicht vom Umland abhängig 03.03.2017 Jobcenter dürfen nicht günstige Mieten im Umland mit im Blick haben, um die angemessene und zu übernehmende Miete in einer Großstadt zu bestimmen. Denn bei solch einem Verfahren führt die Einbeziehung der wesentlich günstigeren Mietpreise in den kleineren Kommunen zu einer deutlich niedrigeren und damit unzutreffenden Mietobergrenze für die Großstadt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem kürzlich veröffentlichten Eilbeschluss vom 19. Dezember 2016 zur Stadt Göttingen (Az.: L 11 AS 953/16 B ER). 📚
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