Lesedauer 2 MinutenHartz IV-Bezieher haben Anspruch auf Darlehen vom Jobcenter, um Stromschulden zur Abwendung einer Stromsperre zu bezahlenAngesichts steigender Strompreise sind immer mehr Hartz IV-Bezieher nicht mehr in der Lage, ihren Strom zu bezahlen. Die Energieanbieter reagieren darauf mit einem Mahnverfahren, das eine Stromsperre bei ausbleibender Zahlung zur Folge hat. Betroffene Hartz IV-Bezieher sollte das jedoch nicht einfach hinnehmen und sich stattdessen an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Unter Umständen muss die Behörde ein Darlehen gewähren, um die Stromsperre abzuwenden. Das stellte das Landessozialgericht (LSG) NRW in einem Beschluss aus dem August klar. Hartz IV-Bezieher sollte bei angedrohter Stromsperre auf Darlehn vom Jobcenter bestehenIm konkreten Fall war ein Hartz IV-Bezieher in Zahlungsrückstand bei seinem Stromversorger geraten. Dieser hatte deshalb mehrfach die …
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