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Studie: Hartz IV Sanktionen kontraproduktiv


Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV Sanktionen sind nicht nur verfasungswidrig sondern auch kontraproduktiv
Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE sieht es als bewiesen an: Die Sanktionen von Hartz-IV-Betroffenen widersprechen sowieso den Grundrechten – außerdem seien sie aber kontraproduktiv. Katja Kipping beruft sich dabei auf eine Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV. Laut Kipping belegt diese, dass die Sanktionen zum Rückzug vom Jobcenter und zur Arbeitsdemotivation führen.

Soziale Isolation
Die Betroffenen zögen sich vielfach aus dem sozialen Leben zurück; die Sanktionen führten zu Vereinsamung, ungenügender Ernährung und Krankheitsversorgung, zu Wohnungsnotlagen, Mietrückständen und schließlich Wohnungsverlust.

Sanktionen seien erstens für die Arbeitsvermittlung nicht zielführend – sie trieben die Betroffenen zudem in sozialer Verelendung und Isolation. Damit verletzten sie das Grundrecht auf soziale Sicherheit und gehörten ohne wenn und aber abgeschafft.

Was sagen die Studien?
Der Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags „Auswirkung von Sanktionen im SGB II. Überblick über qualitative Studien in Deutschland. Aktenzeichen: WD 6 bestätigt Kippings Schlüsse.

Zur Wohnungsnotlage heißt es: „Der Großteil der Interviewpartner hatte keine Möglichkeit, das Einkommen auf alternativen Wegen aufzubessern. In acht Fällen konnten deshalb Rechnungen oder die Miete nicht bezahlt werden. In Verbindung mit der finanziellen Belastung nannten einige Befragte, dass sie sich deshalb auch stärker aus dem sozialen Leben zurückgezogen haben.“

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