Lesedauer < 1 MinuteWegweisendes Urteil: Behörden dürfen nicht einfach Sinnloskurse vermittelnHartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine Sinnlosmaßnahme gewehrt hatte. Die Behörde wollte in dem verhandelten Fall eine 61jährige Hartz IV Bezieherin in eine sogenannte Aktivierungsmaßnahme vermitteln. Das Gericht hielt jedoch die die Bildungs-Module für die Diplom-Wirtschaftsingenieurin für nicht zumutbar. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. „Es ist gerichtsbekannt, dass für Buchhalter – sogar für angelernte – eine gute Arbeitsmarktlage besteht„, heißt es im Urteil. Die unter Sanktionsandrohung verordnete Kompakt-Maßnahme der Oschatzer Agentur für Arbeit sei laut Gericht für„die Eingliederung in das Erwerbsleben„ …
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