Lesedauer 2 MinutenDas Bundesverfassungsgericht wies Massenbeschwerden gegen die neuen Änderungen der Hartz-IV-Gesetze ab. Die Begründung lautet: Die Beschwerden erfüllen die Auflagen nicht. 27.10.2016 Die Beschwerden richteten sich gegen die Änderungen von Hartz IV im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches im Sommer 2015. Seitdem ist es erschwert, Bescheide nachträglich zu überprüfen und den Jobcentern erleichtert, bei Mängeln in Anträgen Bußgelder zu verhängen. 📚
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