Verschlimmerungen durch Hartz IV Vereinfachungen
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Stellungnahme zur Kabinettsvorlage für ein sog. „Entbürokratisierungsgesetz“, auch „Rechtsvereinfachungsgesetz“ genannt
03.03.2016
Unter dem irreführenden Titel „Entbürokratisierungsgesetz“ bzw. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ zum SGB II (Hartz IV) plant die Bundesregierung ein ganzes Bündel an nicht hinnehmbaren Verschlechterungen für Arbeitslosengeld 2 – Berechtigte: Gerichtsurteile des obersten Sozialgerichts Bundessozialgericht sollen durch die geplanten Gesetzesänderungen „ausgehebelt“ werden:
Nachzahlungen von Sozialleistungen sollen zukünftig als Einnahmen angerechnetwerden, die dann das zustehende Arbeitslosengeld 2 mindern§ 11 SGB IIA. hat lange auf die Nachzahlung des Krankengeldes gewartet und in der Zeit Schulden gemacht. Als er wieder gesund, aber arbeitslos ist und Arbeitslosengeld 2 erhält, kommt die Nachzahlung – die dann angerechnet wird.
Beschränkung der Miete bei Zuzug aus anderer Stadt
§ 22 SGB IID. ist ohne Genehmigung des Jobcenters aus einer anderen Stadt zugezogen. Die neue Miete ist 50 € teurer, liegt aber noch innerhalb der „Angemessenheitsgrenzen“. Bisher musste das Amt aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes die ganze neue Miete zahlen, nach geplanter Gesetzesänderung soll D. die 50 € Mehrkosten selbst tragen.
