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Verwechslung der Aktenzeichen geht glimpflich aus

1. Januar 2026 admin News


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BSG: Erledigterklärung gegenüber Sozialgericht gilt nicht für LSG

23.02.2017

Kassel (jur). Erklärt ein Rechtsanwalt ein Verfahren irrtümlich unter Verwechslung des Aktenzeichens für erledigt, ist das Verfahren mit diesem Aktenzeichen nicht zwangsläufig beendet. Das Gericht muss bei sichtbaren Zweifeln zurückfragen, urteilte am Donnerstag, 23. Februar 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 2/16 R). Danach hat die irrtümliche Erklärung zudem keine Auswirkungen, wenn der Streit bereits in der nachfolgenden Instanz anhängig ist.

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