Was beinhaltet der Hartz IV-Regelbedarf 2018?
Lesedauer 2 Minuten
Was alles im Hartz 4-Regelbedarf enthalten ist
22.11.2017
Das neue Jahr steht vor der Tür und mit dem 1. Januar 2018 steigt der Regelsatz für Hartz 4-Empfänger wieder um ein paar Euro. Wer sich die Kalkulation der Behörden ansieht, fragt sich allerdings, wie damit ein vernünftiges Leben möglich sein soll. Wir haben nachgerechnet.
Am Regelsatz (ab 2018 416,- Euro für Alleinstehende) scheiden sich die Geister: Jeder Betroffene weiß, dass die Summe kaum ausreicht, um einen Monat vernünftig zu überstehen, von Zukunftsplanung mal ganz abgesehen. Das sagen auch die Sozialverbände, die mindestens 150,- Euro zusätzlich im Monat fordern. Das Bundesamt für Statistik und die Jobcenter sind anderer Meinung. Weil sich der Regelsatz am Einkaufsverhalten der Durchschnittsbevölkerung orientiert, sei alles in Ordnung.
Jobcenter: so sollst du deinen Hartz 4-Regelsatz verwenden
Neben den Mietkosten, die dir zusätzlich gezahlt werden, musst du als Alleinstehender mit 416,- Euro monatlich leben. Unsere Auflistung zeigt, wofür dir wieviel zur Verfügung steht (Werte gerundet):
„Essen und Trinken“ – ca. 31% (130,- Euro)
„Spaß und Freizeit“ – ca. 12% (50,- Euro)
„Internet, Telefon, Post“ –ca. 9% (40,- Euro)
„Kleidung“ – ca. 9% (39,- Euro)
„Strom und Haushalt“ – ca. 8,5% (35,- Euro)
„Sonstige Einkäufe“ – ca. 7,5 % (30,- Euro)
„Bus & Bahn, Auto“ –ca. 6% (26,- Euro)
Gesundheitspflege“ – ca. 4% (18,- Euro)
„Restaurants, Hotels“ –ca. 2% (8,50 Euro)
„Bildung und Lernen“ –ca. 0,5% (1,50 Euro)
Bei den Zahlen ist zu beachten, dass man nur 374,- Euro monatlich hat, wenn man mit einem Partner zusammenlebt. Das ist wenig. Das Beispiel Bildung zeigt, wie ungerecht die Verteilung ist. Die Politik fordert mehr Bildung, um aus der Armut zu gelangen. Die 1,50 Euro, die dafür zur Verfügung stehen, reichen aber gerade mal für ein Buch im Jahr. Kombiniert mit oft sinnlosen Jobcenter-Zwangsmaßnahmen zur „Fortbildung“ bleibt man kopfschüttelnd zurück.
Wenn Ihr Regelbedarf falsch berechnet wurde, können Sie den Bescheid hier prüfen lassen. Ist er tatsächlich fehlerhaft, wird kostenlos Widerspruch eingelegt.
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