Lesedauer 2 MinutenViele Hartz-IV-Betroffene merken, dass mit ihren Bescheiden etwas nicht stimmt, oder dass sie diese nicht akzeptieren können. Doch oft fehlt ihn das Wissen, was sie gegen Bescheide mit falschen Angaben, unzulässigen Forderungen oder unzureichenden Formulieren tun koönne. Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft gab dazu Ratschläge. Erstens: Das Jobcenter schickt den Bescheid zu. Die Entscheidungen der Mitarbeiter über einen Antrag müssen die Jobcenter schriftlich im Bescheid erfassen und eine Rechtshilfebelehrung einfügen. Wenn die Jobcenter das nicht tun, muss der Bescheid korrigiert werden. Betroffene, die einen Bescheid erhalten, können Widerspruch einlegen – entweder sie kommen persönlich zum Jobcenter, oder sie schicken den Widerspruch schriftlich, und zwar per Brief oder Fax, eine E-Mail ist nicht rechtskräftig. Walentowski erwähnt es nicht, …
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