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Lesedauer < 1 MinuteAbschläge bei Betriebsrente wegen vorzeitigen Ruhestand14.10.2016 Schwerbehinderten Arbeitnehmern kann bei einem vorzeitigen Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr ebenso die Betriebsrente gekürzt werden wie nicht behinderten Beschäftigten. Eine unzulässige Benachteiligung wegen der Behinderung ist solch eine Betriebsrentenkürzung nicht, urteilte am Donnerstag, 13. Oktober 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 439/15). 📚
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