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Weniger Hartz IV bei Erhalt von Elterngeld


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BSG: Elterngeld gilt als anzurechnendes Einkommen

01.12.2016

Kassel (jur). Elterngeld muss auf Hartz-IV-Leistungen mindernd angerechnet werden. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 1. Dezember 2016, verkündeten Urteil entschieden und die seit 2011 geltende entsprechende gesetzliche Vorschrift als verfassungsgemäß angesehen (Az.: B 14 AS 28/15 R). Der 14. BSG-Senat schloss sich damit der Rechtsprechung des ebenfalls für das Arbeitslosengeld II zuständigen 4. BSG-Senats an.

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