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Weniger Sozialhilfe bei russischer Zusatzrente


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BSG: Rente für Leningrad-Überlebende wird aber nicht angerechnet

01.07.2016

Kassel (jur). Russische Zusatzrenten für die „Teilnahme am Großen vaterländischen Krieg“ oder auch erhöhte Invalidenrenten für russische Weltkriegsveteranen gelten grundsätzlich Einkommen und mindern die deutsche Sozialhilfe. Renten für „Überlebende der Leningrader Blockade“ dürfen wegen ihres Entschädigungscharakters dagegen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, urteilte am Donnerstag, 30. Juni 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 3/15 R).

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