Lesedauer 2 MinutenHartz IV Regelleistungen 2016 werden auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 berechnetDas Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. "Als empörend kritisieren wir Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens : Entscheidung Bundeskabinett am 23.9.2015, der Bundesrat wird darüber am Freitag, 16.10.2015 abstimmen." 📚
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