Kostenfreie Audiowiedergabe über die Sprachfunktion des verwendeten Browsers oder Geräts.
Lesedauer 2 MinutenKindwohlgefährdung auf Staatsanordnung 12.05.2016 Kindeswohl ist eine staatliche Pflicht – doch die gilt in der Realität nicht für Kinder aus Hartz-IV-Familien. Jetzt will die Bundesregierung Alleinerziehenden, die abhängig von Hartz IV sind, das Geld streichen, wenn sie für Tage beim anderen Elternteil sind. Jeder Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, kostet den Hartz-IV-abhängigen Alleinerziehenden 7,90 Euro, wenn das Kind sechs Jahre oder jünger ist, 9 Euro bei bis zu 14-jährigen und gar 10,40 Euro bei 14-18jährigen. Dieses Geld stünde dann dem anderen Elternteil zu – selbst, wenn er keine Sozialleistungen bekommt. 📚
Unbegrenzt lesen – kostenlos mit Werbung oder werbefrei
Bei NordTV24 wird niemand ausgeschlossen, nur weil er kein Abo bezahlen möchte.
Unbegrenzt mit Werbung
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine monatliche Zahlung
- Deutlich sichtbare Werbung und regionale Sponsoren
NordTV24 werbefrei
- Alle Nachrichtenartikel unbegrenzt lesen
- Keine normalen Werbeeinblendungen
- Unterstützt die regionale Arbeit von NordTV24
ab 1,99 EUR pro Monat
