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Wird Alleinerziehenden der Regelsatz gekürzt?


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Kindwohlgefährdung auf Staatsanordnung

12.05.2016

Kindeswohl ist eine staatliche Pflicht – doch die gilt in der Realität nicht für Kinder aus Hartz-IV-Familien. Jetzt will die Bundesregierung Alleinerziehenden, die abhängig von Hartz IV sind, das Geld streichen, wenn sie für Tage beim anderen Elternteil sind.

Jeder Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, kostet den Hartz-IV-abhängigen Alleinerziehenden 7,90 Euro, wenn das Kind sechs Jahre oder jünger ist, 9 Euro bei bis zu 14-jährigen und gar 10,40 Euro bei 14-18jährigen. Dieses Geld stünde dann dem anderen Elternteil zu – selbst, wenn er keine Sozialleistungen bekommt.

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