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Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft bei Hartz IV


Lesedauer 2 Minuten

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Wohngemeinschaft (WG), einer Haushaltsgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft?
Bei der Berechnung der Hartz IV Regelsätze ist es relevant, wie der Leistungsberechtigte mit wem in einem Haushalt lebt. Denn zusammenlebende Partner bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, in der sie zusammen für ihren Unterhalt sorgen. Das spiegelt sich dann auch bei der Berechnung wieder. Oftmals unterstellt das Jobcenter ein solches gemeinschaftliches Wirtschaften, ohne dass es jedoch stimmen würde. Der Artikel soll darüber Klarheit verschafften.

Wenn mehrere Personen nicht nur gemeinsam in einer Wohnung wohnen, sondern zudem auch gemeinsam wirtschaften
(„aus einem Topf“), wird aus der WG eine Haushaltsgemeinschaft. Auch in diesem Fall muss geprüft werden, wer welche Kosten trägt und ob sich diese Personen gegenseitig finanziell unterstützen (so z. B. § 39 SGB XII). Eine Haushaltsgemeinschaft kann zwischen verwandten und nicht verwandten Personen bestehen.

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