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Zweierlei Maß im Hartz IV Rechtssystem


Lesedauer 3 Minuten

Wer im Glashaus sitzt…

Bei Hartz IV misst das Rechtssystem mit zweierlei Maß

18.01.2013

Wer im Glashaus sitzt darf doch mit Steinen werfen, zumindest dann, wenn das Glashaus eine Behörde ist. Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass ein Mitarbeiter des Sozialamtes Wiesbaden unter Verdacht steht mittels einer Urkundenfälschung eine Sanktion gegen einen 18 jährigen Leistungsempfänger durchsetzen zu wollen. Zunächst wurde dem jungen Mann von der Behörde ein Bescheid zugesandt, mit dem die komplette Einstellung der Leistungen nach dem SGB II mitgeteilt wurde.

Nachdem der junge Mann mit Unterstützung eines Frankfurter Anwalts in einem Eilverfahren gegen diesen Bescheid vorging, entschied das Wiesbadener Sozialgericht, dass die Sozialleistungen in voller Höhe auszuzahlen seien, da die Leistungseinstellung ohne jede Begründung erfolgte. Mit einiger Verspätung kam die Sozialbehörde Wiesbaden der Aufforderung des Gerichtes nach, kürzte allerdings die Leistung jetzt plötzlich um 30%. Auf Nachfrage behauptete sie, an den Jugendlichen seien drei Sanktionsbescheide wegen Meldeversäumnisse ergangen. Da diese dem Jugendlichen nicht vorlagen, forderte er hier um Aufklärung. Nun wurden ihm drei angebliche Kopien von Sanktionsbescheiden wegen Meldeversäumnissen übersandt. Interessanterweise waren alle drei Bescheide mit dem gleichen Datum versehen, an dem der vom Gericht aufgehobene Bescheid über die komplette Leistungseinstellung erfolgte.

Nun ergibt es wenig Sinn, eine Leistung zu kürzen die man am gleichen Tag komplett eingestellt hat. Zudem befand sich in der Leistungsakte bei der gerichtlichen Überprüfung zwar der Einstellungsbescheid, von den drei angeblich am gleichen Tag erlassenen Sanktionsbescheiden jedoch kein einziger. Der Rechtsbeistand des Klägers bat daraufhin den Sachbearbeiter eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, in der er die Aussage, die Bescheide am gleichen Tag wie den Einstellungsbescheid erstellt zu haben, bestätigen sollte. Hierzu war der Sachbearbeiter jedoch nicht bereit. Daraufhin wurde am 05. Dezember 2012 nachweislich per Fax sowohl von dem Leistungsempfänger, wie auch von dessen Rechtsbeistand Straf

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