Hartz IV: Jobcenter muss bei Umzug in zu teure Wohnung Notlage berücksichtigen
Flieht eine Mutter mit ihren vier Kindern vor dem gewalttätigen Ehemann in eine zu teure neue Mietwohnung, darf das Jobcenter sie bei der Übernahme der Mietkaution nicht im Regen stehenlassen. Statt die darlehensweise Übernahme der Mietkaution pauschal zu verweigern, muss die Behörde vielmehr die besondere Notlage der Frau berücksichtigen, entschied das Sozialgericht München in einem am Freitag, 10. Dezember 2021, veröffentlichten Gerichtsbescheid (Az.: S 13 AS 483/21).
Im Streitfall hatte sich die 35-jährige Klägerin von ihrem alkoholabhängigen und gewalttätigen Ehemann getrennt. Das Amtsgericht hatte per einstweiliger Anordnung bestimmt, dass die Frau und die vier gemeinsamen Kinder, darunter ein pflegebedürftiges Kind mit Pflegestufe 4, in dem Haus des Ehemannes befristet mietfrei wohnen dürfen. Dem Ehemann wurde ein