🔴 EILMELDUNG:
16.05.2026

Reisebetreuungskosten werden nur bei Eingliederungsmaßnahmen übernommen

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Ein körperlich stark beeinträchtigter Rollstuhlfahrer, der im Juli 2016 mit einem Assistenten eine Kreuzfahrt mit zwei Landausflügen unternahm und die Kosten für den notwendigen Aussistenten über 2.015,50 Euro, die sein Vater ausgelegt hatte, beim Landkreis einreichte, hat in zweiter Instanz vor dem Sächsischen Landessozialgericht eine Absage erhalten.

Wenn sich niemand eine Reise leisten kann, kann sie keine Eingliederungsmaßnahme sein

Der Betroffene, der zudem Behindertenbeauftragter seines Landkreises ist, bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sowie Hilfe zur Pflege und beschäftigt drei Assistenten, die ihn bei täglichen Aufgaben unterstützen, und ebenfalls durch den Landkreis im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden.

Der Landkreisr lehnte den Antrag ab und verwies darauf, dass die Reise nicht etwa zur Förderung von Sozial

Sponsoren & Partner

Danke an unsere Partner und Unterstützer.

Unsere Partner

NordTV24 Bürger-Upload

Bilder & Videos an NordTV24 senden

Du warst vor Ort? Sende uns deine Bilder oder Videos direkt an die Redaktion. Nach Prüfung können ausgewählte Inhalte bei NordTV24 veröffentlicht werden.

Event: Reisebetreuungskosten werden nur bei Eingliederungsmaßnahmen übernommen

📢 💬 📘 📸 🎵
Verified by MonsterInsights