Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschied nun, dass das Jobcenter einer alleinerziehenden Mutter mit einem 14-jährigen Kind auch weiterein die zu teure Wohnung bezahlen muss. Hartz IV-Bescheid prüfen Unterkunftskosten müssen angemessen sein Wenn ein Hartz IV-Bezieher in einer zu teuren Wohnung lebt, muss er die Wohnkosten nach Maßgaben des Jobcenters auf die angemessenen Kosten reduzieren. Dies ist häufig nur durch einen Umzug in eine andere Wohnung möglich. Jedoch sind die zu hohen Mietkosten so lange vom Jobcenter zu übernehmen, sofern es dem Hartz IV-Bezieher nicht möglich und zumutbar ist, die Unterkunftskosten zu senken. Dies ergibt sich aus § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Sozia
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