ALG II Vorschuss vom Jobcenter an der Supermarktkasse
In Notsituationen können Hartz IV Bezieher einen Vorschuss bekommen. Bisher konnte Bargeld in den Jobcentern am Schalter abgeholt werden. Damit ist seit April diesen Jahres Schluss. Vorschüsse gibt es nur noch an den Supermarktkassen. Die Kassen in den Behörden schließen. Von Vorteil ist, dass Lebensmittelgutscheine so gut wie abgeschafft sind und nur noch in Einzelfällen ausgehändigt werden.
Das neue Verfahren sei nach Angaben der BA “fordergründig für Arbeitslosengeld II Bezieher gedacht, die in Notlagen geraten und Bargeld benötigen”. Bisher mussten Betroffene dafür in das nächste Jobcenter gehen. Dort gab es sogenannte Kassenautomaten. Diese sollen jedoch abgebaut werden, da diese laut BA zu Störanfällig seien.
In der Vergangenheit wurde bei Akutanträgen häufig mit völlig diskriminierenden Lebensmittelgutscheinen geantwortet. Jeder Supermarkt bekam mit (insofern er die Gutscheine überhaupt angenommen hat), dass es sich um Hartz IV Beziehende handelte. Es durfte von dem Geld kein Tabak und Alkohol gezahlt werden und am Ende gab es den Kassenbon an das Jobcenter, damit diese auch noch im Detail jeden Einkauf mitbekommen konnten.
← Zurück zur Mediathek
